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Soziale Fähigkeiten

 

Ein Schulalltag funktioniert in der engen Kooperation zwischen unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren. Das pädagogische Dreieck basiert auf einer konstruktiven Basis zwischen ELTERN,  Schülerinnen und Schüler und den Pädagoginnen und Pädagogen. Innerhalb dieser Konstellation bedarf es an zusätzlichen Mechanismen, die gegebenenfalls herangezogen werden. Welche zusätzliche Kompetenzen, Expertinnen und Experten zu tragen kommen, sind hier nachzulesen.


Abmeldung von der Schule

 

Die Schulleitung der PTS Feldbach kann in Abstimmung mit dem jeweiligen Klassenvorstand, Schülerinnen und Schüler ab dem 10. Schuljahr aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist vom Schulbesuch abmelden. Eine Abmeldung setzt Tatsachen voraus, die den weiteren Schulbesuch unzumutbar machen; dies ist insbesondere bei einem oder mehreren der folgenden Verhaltensweisen gegeben:
destruktives Arbeitsverhalten,

hohe Abwesenheitszeiten,

Vernachlässigung der persönlichen Pflichten,  

schwerwiegende disziplinäre Verstöße,

Weitergabe von Prüfungsfragen an Dritte,

grobes Fehlverhalten gegenüber Mitschülerinnen, Mitschülern oder Schulpersonal,

mutwillige Störung des Schulbetriebs,

unethisches oder aggressives Verhalten,

sowie schwere oder wiederholte mutwillige Beschädigung von Mobiliar, Inventar oder sonstigen schulischen Einrichtungen.

Ebenfalls können besonders schädigende Veröffentlichungen im Rahmen schulischer oder schulbezogener Veranstaltungen oder in sozialen Netzwerken (z. B. Meta, TikTok, Snapchat, Blogs, Bewertungsportalen, usw.), die geeignet sind, den Ruf der PTS Feldbach nachhaltig zu beeinträchtigen, einen Abmeldungsgrund darstellen.

 

Vor Erlassung der Abmeldeverfügung sind die betroffene Schülerin bzw. der betroffene Schüler sowie die Erziehungsberechtigten anzuhören. Die Anhörung ist zu protokollieren und der Entscheidung beizufügen. In dringenden Gefährdungsfällen kann die Anhörung entfallen; die Gründe sind in der Verfügung schriftlich zu begründen.

 

Die Abmeldung ist schriftlich zu verfügen und hat die maßgeblichen Gründe zu enthalten. 

 

Im Falle einer Abmeldung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung bereits entrichteter Schulbeiträge.


Gebäudenutzungsordnung (Stadtgemeinde)

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Die verbindliche Gebäudenutzungsordnung der Stadtgemeinde Feldbach.
Hausordnung BVS PTS Feldbach_2026.pdf
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 Hausordnung

Berufsvorbereitungsschule PTS Feldbach

1.      Allgemeines

 

1.1          Der Unterricht beginnt um 07:40 Uhr. Einlass in die Klassenräumlichkeiten ist um 07:25 Uhr.

1.2          Die Aufsichtspflicht der Lehrpersonen beginnt 15 Minuten vor der ersten Unterrichtsstunde und endet, wenn die Schüler:innen das Schulgebäude verlassen.

1.3          Hauszugänge sind grundsätzlich geschlossen zu halten.

1.4          Das Mitbringen von Tieren ins Schulgebäude ist grundsätzlich nicht gestattet. Die Mitnahme von Tieren zu pädagogischen Zwecken ist mit der Schulleitung abzuklären.

1.5          Während der Unterrichtszeit (einschließlich der Pausen) dürfen Schüler:innen das Schulgebäude nur in Absprache mit dem Lehrpersonal verlassen.

1.6          Unterrichtsmaterialien und Einrichtungsgegenstände müssen sorgfältig und verantwortungsbewusst benutzt werden.

1.7         Während der Unterrichtszeit herrscht am Gang grundsätzlich Ruhe, um niemanden zu stören. Das gilt auch für Klassen – und Raumwechsel (Werkraum, Turnsaal).

1.8          Schüler:innen dürfen Turnsäle, Werkräume, IT-Räume oder die Schulküche nur in Begleitung oder mit Zustimmung einer Lehrperson betreten.

1.9         Nach Unterrichtsschluss ist das Schulgebäude von allen Schüler:innen umgehend zu verlassen.

1.10      Bei Verlassen der Klassenzimmer oder Unterrichtsräumen ist das Licht abzuschalten.

1.11      Die Klassenzimmer sind nach Unterrichtsschluss von den Lehrer:innen zu versperren.

1.12      Für die Nutzung des Schulgebäudes gilt die jeweils aktuelle Gebäudenutzungsordnung der Stadtgemeinde Feldbach.

 

2.      Sicherheit

 

2.1       §2 der Schulordnung 2024 legt fest, welche Personen zum Aufenthalt in der Schule berechtigt sind, nämlich jene, die:

a)     verpflichtet sind, sich in der Schule aufzuhalten,

b)     für Organisationen mit Sicherheitsaufgaben oder für Behörden in Erfüllung ihrer Aufgaben tätig sind,

c)     ein rechtliches Interesse am Aufenthalt in der Schule haben,

d)     eine Vereinbarung, die zum Aufenthalt berechtigt oder diesen erfordert, vorlegen können oder

e)     zum Aufenthalt in der Schule durch die Schulleitung oder eine Lehrperson eingeladen wurden.

2.2          Dem Brandschutzordnung sowie sämtlichen weiteren Konzepten, die der Sicherheit dienen, ist Folge zu leisten.

2.3          Die Brandschutztüren dürfen nicht durch Keile oder ähnliche Gegenstände offengehalten werden.

2.4          Der Verlust von Schlüsselchips oder Schlüsseln muss umgehend der Schulleitung gemeldet werden. Die Weitergabe ist nicht gestattet.

2.5          Das Parken von Personenkraftwagen bzw. Motorkrafträdern am Schulgelände bzw. auf den schulzugehörigen Parkplätzen ist ausschließlich mit Genehmigung in den gekennzeichneten Bereichen erlaubt.

2.6        Fahrräder, Scooter oder Ähnliches sind an den dafür vorgesehenen Abstellplätzen abzustellen.

2.7        Die SchülerInnen haben das Gebäude über die dafür vorgesehenen Zugänge in die Garderobenbereiche zu betreten und bei den jeweiligen Spinden ihr Schuhwerk zu wechseln.

2.8        Das Laufen ist im gesamten Schulgebäude, wegen Unfallgefahr, untersagt!

2.9        Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, dürfen von den Schüler:innen nicht mitgebracht werden (Waffen jeglicher Art).

2.10     Unterrichtsmaterialien, Sportgeräte etc. in Klassenzimmern, Gängen, Turnsälen oder im Freibereich sind nach Beendigung des Unterrichts oder der Pause wieder an entsprechender Stelle zu versorgen bzw. geordnet abzustellen.

2.11     Heizkörper sind aus Sicherheitsgründen freizuhalten. 

2.12     Nicht genutzte Netzstecker sind abzustecken.

2.13     Fenster dürfen nur während der Unterrichtszeit und im Beisein von Lehrpersonen geöffnet werden. Am Ende des Unterrichts sind die Fenster zu schließen.

2.14     Das Anbringen von künstlerischen oder dekorativen Gegenständen ist erst nach Rücksprache mit der Schulleitung erlaubt.

2.15     Die Verwendung von mitgebrachten Elektrogeräten, wie zum Beispiel Kochgeräten, Kaffeemaschinen, Wasserkocher etc. ist in den Klassenräumen untersagt. 

 

3.      Sauberkeit & Ordnung

3.1            Beim Betreten des Gebäudes mit Straßenschuhen, ist auf die Sauberkeit des Schuhwerks zu achten.

3.2            Im Schulgebäude gilt Hausschuhpflicht. 

3.3            Der Turnsaal darf nur mit Gymnastikpatschen bzw. Turnschuhen mit heller Sohle benützt werden.

3.4            Alle Nutzer sind angehalten dafür zu sorgen, dass Müll und Essensreste in den vorgesehenen Behältern entsorgt wird.

3.5            Auftretende grobe Verunreinigungen während des Unterrichts sind mit den vorhandenen Arbeitsmaterialien (Schaufel, Besen) vor Unterrichtsschluss zu entfernen.

3.6            Anfallendes Geschirr ist in den dafür vorgesehenen Geschirrspüler zu räumen.

3.7            Das WC ist sauber zu halten.

3.8            Sessel und Hocker sind nach Unterrichtsende geordnet auf den Tischen abzustellen.

3.9            Bücher und Hefte sind nach Unterrichtsende in den dafür vorgesehenen Bereichen zu verstauen.

 

4.      Digitale Endgeräte

4.1            Die digitalen Endgeräte sind während der Unterrichtszeit ausschließlich für schulische Zwecke nach Anweisung durch das Lehrpersonal zu verwenden.

4.2            Das Anfertigen von Fotos, Video- oder Tonaufnahmen im schulischen Umfeld ist grundsätzlich untersagt. Eine Aufnahme ist nur dann zulässig, wenn sie aufgrund von Unterrichtsrelevanz durch die Lehrperson genehmigt wurde.

4.3            Die Veröffentlichung oder Weitergabe von Bild-, Ton- oder sonstigen Daten aus dem schulischen Umfeld ist untersagt. Die geltenden Datenschutzbestimmungen sind einzuhalten.

4.4            Das Löschen oder Verändern von Apps, Einstellungen oder Sicherheitsvorkehrungen ist nicht gestattet.

4.5            Die Nutzung des schulischen WLANs erfolgt ausschließlich zu Unterrichtszwecken. Der Zugriff auf unangemessene, jugendgefährdende oder gesetzlich verbotene Inhalte ist untersagt.

4.6            Die schulische Kommunikationsplattform Microsoft Teams dient ausschließlich der Organisation des Unterrichts sowie der schulischen Zusammenarbeit. Nachrichten dürfen ausschließlich schulbezogene Inhalte betreffen.

 

5.      Haftung

5.1            Schüler sind für mitgebrachte Dinge selbst verantwortlich. Die Schule übernimmt keine Haftung.

5.2            Fundgegenstände sind im jeweiligen Sekretariat oder der Direktion abzugeben und abzuholen.

5.3            Handys werden während der Unterrichtszeit  in den vorgesehenen Behältern verwahrt.

5.4            Sämtliche Schäden im Schulgebäude sind unverzüglich der Schulleitung zu melden.

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Kontakte:

Tel.: 03152 2093
Mail: [email protected]

Öffnungszeiten des Sekretariats: 

Montag und Freitag: 07.30 bis 12.30

Mail: [email protected]
=> Schulbesuchsbestätigungen, Ausweise, Behördendokumente, ...

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die PTS Feldbach über kein Fax-Gerät verfügt und dass der Schriftverkehr nur mehr per Mail oder per Postweg erfolgen kann. 


FACHKRÄFTEMANGEL

Bildungsexperte: "Dann haben wir in 15 Jahren keine Handwerker mehr."

(Franz Josef Lackinger, DER STANDARD, 31.03.2025)

 

"Zukunft meistern!"

 

UNBESETZTE LEHRSTELLEN

Lanz und Precht im Podcast.
Prädikat wertvoll - ab Minute 10.


"Wir sind sehr stolz auf unsere Schülerinnen und Schüler!"

 

NEU auf der Homepage:
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https://www.waswerden.info/

 

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