Soziale Fähigkeiten
Ein Schulalltag funktioniert in der engen Kooperation zwischen unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren. Das pädagogische Dreieck basiert auf einer konstruktiven Basis zwischen ELTERN, Schülerinnen und Schüler und den Pädagoginnen und Pädagogen. Innerhalb dieser Konstellation bedarf es an zusätzlichen Mechanismen, die gegebenenfalls herangezogen werden. Welche zusätzliche Kompetenzen, Expertinnen und Experten zu tragen kommen, sind hier nachzulesen.
Die Schulleitung der PTS Feldbach kann in Abstimmung mit dem jeweiligen Klassenvorstand, Schülerinnen und Schüler ab dem 10. Schuljahr aus wichtigem Grund ohne Einhaltung
einer Frist vom Schulbesuch abmelden. Eine Abmeldung setzt Tatsachen voraus, die den weiteren Schulbesuch unzumutbar machen; dies ist insbesondere bei einem oder mehreren der folgenden
Verhaltensweisen gegeben:
destruktives Arbeitsverhalten,
hohe Abwesenheitszeiten,
Vernachlässigung der persönlichen Pflichten,
schwerwiegende disziplinäre Verstöße,
Weitergabe von Prüfungsfragen an Dritte,
grobes Fehlverhalten gegenüber Mitschülerinnen, Mitschülern oder Schulpersonal,
mutwillige Störung des Schulbetriebs,
unethisches oder aggressives Verhalten,
sowie schwere oder wiederholte mutwillige Beschädigung von Mobiliar, Inventar oder sonstigen schulischen Einrichtungen.
Ebenfalls können besonders schädigende Veröffentlichungen im Rahmen schulischer oder schulbezogener Veranstaltungen oder in sozialen Netzwerken (z. B. Meta, TikTok, Snapchat, Blogs, Bewertungsportalen, usw.), die geeignet sind, den Ruf der PTS Feldbach nachhaltig zu beeinträchtigen, einen Abmeldungsgrund darstellen.
Vor Erlassung der Abmeldeverfügung sind die betroffene Schülerin bzw. der betroffene Schüler sowie die Erziehungsberechtigten anzuhören. Die Anhörung ist zu protokollieren und der Entscheidung beizufügen. In dringenden Gefährdungsfällen kann die Anhörung entfallen; die Gründe sind in der Verfügung schriftlich zu begründen.
Die Abmeldung ist schriftlich zu verfügen und hat die maßgeblichen Gründe zu enthalten.
Im Falle einer Abmeldung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung bereits entrichteter Schulbeiträge.