Präambel
Unsere Schule ist ein Ort des Lernens,
des Erfahrens und der Begegnung in einer Gemeinschaft.
Es geht nicht nebeneinander und schon gar nicht gegeneinander.
Es geht nur miteinander!
Die Schulordnung
Die Schulordnung wird durch den Gesetzgeber geregelt. Die Schulordnung ist in den Paragraphen §43 bis §50 im Schulunterrichtsgesetz (SCHUG) geregelt.
Gesetzliche Grundlagen
o Die Schüler und Schülerinnen sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule an der Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule (§2 des Schulorganisationsgesetzes) mitzuwirken und die Unterrichtsarbeit (§17) zu fördern. Sie haben den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen, die erforderlichen Unterrichtsmittel mitzubringen und die Hausordnung einzuhalten.
o Die Lehrerin und der Lehrer haben das Recht und die Pflicht an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken. Seine Hauptaufgabe ist die dem § 17 entsprechende Unterrichts- und Erziehungsarbeit. Er hat den Unterricht sorgfältig vorzubereiten. De Pädagoginnen und Pädagogen haben in eigenständiger und verantwortungsvoller Unterrichts- und Erziehungsarbeit die Aufgabe der österreichischen Schule zu erfüllen. In diesem Sinne und entsprechend dem Lehrplan des Schülers, der Schülerin / der betreffenden Schulart hat er, sie unter Berücksichtigung der Entwicklung der Schüler und Schülerinnen der äußeren Gegebenheiten den Lehrstoff des Unterrichtgegenstands dem Stand der Wissenschaft entsprechend zu vermitteln, eine gemeinsame Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände anzustreben, den Unterricht anschaulich und gegenwartsbezogen zu gestalten, die Schüler und Schülerinnen zur Selbsttätigkeit und zur Mitarbeit in der Gemeinschaft anzuleiten, jede Schülerin, jeden Schüler nach Möglichkeit zu seinen, ihren besten Leistungen, seinen, ihren Anlagen entsprechend, zu führen , durch geeignete Methoden und durch zweckmäßigen Einsatz von Unterrichtsmitteln den Ertrag des Unterrichts als Grundlage weiterer Bildung zu sichern und entsprechende Übungen zu festigen.
o Die Erziehungsberechtigten haben das Recht und die Pflicht, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen. Sie haben das Recht auf Anhörung sowie auf Abgabe von Vorschlägen und Stellungnahmen. Sie sind verpflichtet den Schüler, die Schülerin mit den erforderlichen Unterrichtsmitteln auszustatten und auf die gewissenhafte Erfüllung sich aus dem Schulbesuch ergebenden Pflichten des Schülers, der Schülerin hinzuwirken sowie zur Förderung der Schulgemeinschaft (§2) beizutragen.
Zusätzlich werden im Gesetz geregelt
§ 44. Gestaltung des Schullebens und Qualitätssicherung.
§ 44a. Beaufsichtigung von Schülerinnen und Schüler durch Nichtlehrer:innen (Erzieher – oder Freizeitpädagog:innen)
§ 45 Fernbleiben von der Schule
§ 46 Sammlungen in der Schule, Teilnahme an schulfremden Veranstaltungen,
schulfremde Werbung
§ 47 Mitwirkung der Schule an der Erziehung
§ 48 Verständigungspflichten der Schule
§ 49 Ausschluss eines Schülers, einer Schülerin
§ 50 Anwendung auf nicht schulpflichtige außerordentliche Schüler und Schülerinnen
Die Hausordnung
(aufgebaut auf den gesetzlichen Grundlagen der Schulordnung)
· die Sicherheit der eigenen Person oder anderer gefährdet
· den Schul- und Unterrichtsbetrieb stört
· fremdes Eigentum, insbesondere Schulinventar, beschädigt
· gegen die Gebote von Takt und Anstand verstößt
· den Ruf der Schule schädigen könnte
1. EINLASS
Ab 07.25 Uhr (Aufsicht durch Lehrpersonen), davor nur mit Bestätigung des Erziehungsberechtigten (Verantwortlichkeit liegt beim Schüler, bei der Schülerin bzw. beim Erziehungsberechtigten).
2. GARDEROBE
Benütze den für dich vorgesehenen Garderobenabschnitt im Kellergeschoß. Verwahre
Wertgegenstände, nicht benötigte Schulunterlagen, Schuhe und Kleidungsstücke ordnungsgemäß.
Im Schulgebäude dürfen nur Hausschuhe mit einer weißen Sohle getragen werden, die keine Striche verursachen.
3. SCHULBESUCH UND PÜNKTLICHKEIT
Unterrichtsbeginn ist um 07.40 Uhr.
Der Schüler, die Schülerin hat bei Unterrichtsbeginn in jener Klasse zu sein, in der er bzw. sie für die 1. Stunde eingeteilt ist.
Kommt ein Schüler, eine Schülerin zum Unterricht zu spät, so entschuldigt die betroffene Person sich ohne Aufforderung bei der Lehrperson und teilt ihm, ihr den Grund für das Zuspätkommen mit.
Fehlt ein Jugendlicher aus entschuldbaren Gründen, so ist spätestens vor Unterrichtsbeginn durch den Erziehungsberechtigten eine telefonische Mitteilung zu machen (03152/2093) oder via Schoolupdate. Durch das Vorhandensein eines Anrufbeantworters kann diese Mitteilung auch bereits früher erfolgen. Eine schriftliche Entschuldigung oder eine Entschuldigung via Schoolupdate muss für alle Versäumnisse nachgereicht werden. Schriftliches Entschuldigungsformular ist ggf. auf der Homepage abrufbar bzw. liegt in der Klasse zur Entnahme auf.
Bei häufigem krankheitsbedingten und nicht eindeutig nachvollziehbarem Fehlen kann von der Schule ein amtsärztliche Untersuchung in die Wege werden (Erlass des BMUK v. 2.12.1983 GZ: 21056/5-30c/83).
Für den Turnunterricht gilt folgende Regelung:
· Können Jugendliche nicht mitturnen, bedarf es einer Entschuldigung. Es besteht aber trotzdem Anwesenheitspflicht!
· Diese Anwesenheitspflicht wird durch eine ärztliche Bestätigung aufgehoben.
Ein vorzeitiges Verlassen des Unterrichts und des Schulgebäudes ist nur in besonderen Fällen und mit vorheriger schriftlicher Bestätigung der Eltern und mit eingeholter Erlaubnis des Lehrpersonals möglich. Unerlaubtes Entfernen vom Unterricht wird dem „Schwänzen“ gleich gesetzt.
4. PAUSEN
· Die große Pause (10:15-10:35) dient der Erholung (essen, trinken, WC Benützung...).
· Das Schulgebäude darf in dieser Zeit nicht verlassen werden. Auch der Besuch angrenzender Schulen ist nicht erlaubt.
· Lärmen, Raufen und Umhertollen fördern die Unfallrisiken mit Personen- und Sachbeschädigung.
· Der Jausenkauf hat in geregelter Form zu erfolgen (Anstellen in einer Reihe)!
· Für das Sitzen sind einzig und allein die Schülersessel bzw. weitere Sitzvorrichtungen bestimmt. Sitzen auf den Tischen, Kästen, Heizkörpern sowie auf Lehrersessel oder auf den Stiegen ist verboten.
· Aus Sicherheitsgründen bleiben die Fenster während der Pausen geschlossen.
· Fernsehapparate, PCs, Laptops, Beamer usw. dürfen nur vom Lehrer bzw. mit dessen Zustimmung bedient werden.
· Schultische, Sessel, Kästen, Mauern etc. sind weder Schreib- Mal- noch Schnitzmaterial. Beschädigungen werden umgehend auf Kosten des Schülers repariert.
· Getränke (alkoholfrei, keine Energydrinks - ab 16 J.) dürfen so lange in die Klasse mitgenommen bzw. überhaupt verwendet werden, so lange die Benützung ordnungsgemäß erfolgt und eine der Mülltrennung entsprechende Entsorgung stattfindet.
· Die WCs und deren Eingangsbereich davor sind keine Pausen-Aufenthaltsräume.
· Die kleinen Pausen sind nur dazu vorgesehen, sich auf den Unterricht der nächsten Stunde vorzubereiten (Klassenraumwechsel, Herrichten der Unterrichtsmaterialien, Anziehen der Werkbekleidung usw.). Beim Läuten hat jeder Schüler sich unverzüglich in die Klasse zu begeben. Das Stehen und Warten vor der Klasse ist nicht erlaubt.
Bei groben Verstößen gegen die Pausenordnung kann es zu Einschränkungen kommen (Abstellen des Getränkeautomaten, Verbot sich frei im Haus zu bewegen, WC-Benützungseinteilung usw.).
5. VERHALTEN IM UNTERRICHT
· Privatgespräche sind zu unterlassen.
· Keine Störaktionen, die den Unterricht bzw. die Schul- und Klassengemeinschaft beinträchtigen.
·
Zur Erreichung des Unterrichtszieles ist eine eifrige Mitarbeit erwünscht.
· Diverse Aufgabenstellungen, auch Hausübungen, sind gewissenhaft und selbständig zu erledigen.
· Eine einmal durchgeführte Sitzordnung wird nur auf Anordnung oder mit Zustimmung des unterrichtenden Lehrers geändert.
· Den Unterricht schließt der Lehrer.
6. UNTERRICHTSMATERIALIEN
· Hefte, Schulbücher und Mappen sind in einem gepflegten und funktionstüchtigen Zustand zu halten.
· Keine unnötigen Beschriftungen und Beschmierungen.
· Der Jugendliche hat dafür zu sorgen, dass alle für den Unterricht notwendigen Materialien ordnungsgemäß vorhanden sind.
· Fehlt ein Schüler, eine Schülerin, so hat er, sie den fehlenden Unterrichtsstoff bzw. die dazugehörigen Hausübungen in Eigenregie nachzutragen bzw. nachzureichen.
7. UMGANGSFORMEN
Dieses Schuljahr dient vor allem auch dazu, den Schülerinnen und Schüler auf die Umgangsformen im Berufsleben vorzubereiten. Dazu gehören:
· Grüße die Lehrpersonen, das Schulpersonal, deine Mitschülerinnen und Mitschüler, aber auch schulfremde Personen in angemessener Form (Grüß Gott, Guten Tag, ...).
· Wünsche, Bitten oder Beschwerden werden mit der entsprechenden Höflichkeit vorgebracht. Eine höfliche Gesprächshaltung bei Lehrpersonen hilft dir auch später in der Berufs- und Arbeitswelt.
· Auch der Umgangston der Jugendlichen untereinander soll taktvoll und höflich sein. Diverse Kraftausdrücke und Schimpfwörter sind nicht erwünscht.
· Verliebt sein, ist etwas Schönes, gehört aber in den privaten Bereich. Öffentliches intimes Küssen, „Knutschen“ etc. werden daher nicht toleriert.
· Wir legen Wert auf eine angenehme Atmosphäre in der Schule. Jeder ist mitverantwortlich!
8. HYGIENE
Um diversen Krankheiten vorzubeugen, sind laut Hygieneplan des Landes Steiermark in den Pflichtschulen grundlegende hygienische Auflagen zu erfüllen.
· Nach dem Unterricht ist die Tafel von einem Schüler, einer Schülerin zu löschen.
· Vor dem Verzehr der Jause oder grundsätzlich nach Arbeiten im Werkraum sowie nach Benützung des WC´s sind die Hände ordentlich zu waschen.
· Die Toiletten sind in einem sauberen Zustand zu halten (Verlasse das WC so, wie du es gerne vorfinden möchtest!)
· Die Mülltrennung ist einzuhalten.
· Die Tische und Bankfächer sind bei offensichtlicher Verschmutzung umgehend zu reinigen.
· In der Schule dürfen keine Haus- oder Kleintiere gehalten werden.
· Bei hygienischen Vorfällen (Läuse, ansteckende Krankheiten…) ist die Direktion davon sofort in Kenntnis zu setzen.
· Eine nicht verzehrte Jause darf nicht im Spind gelagert werden (kein Kühlschrank!)
9. Internet- und Smartphone-Policy (Safer Internet)
· Basis für den Umgang miteinander in der Schule – on- und offline – ist gegenseitiger Respekt.
· Das Nutzen und Verbreiten von illegalen oder für die Schülerinnen und Schüler ungeeigneten Inhalten ist in der Schule untersagt. Dazu zählen (kinder-) pornografische, gewalthaltige oder rechtsextremistische Inhalte.
· Die Internetnutzung darf den Betrieb in der Schule nicht beeinträchtigen oder negativ beeinflussen und auch nicht dem Ansehen der Schule / Klasse schaden.
· Urheberrechtlich geschütztes Material (Musik, Filme, Programme, Fotos, …) darf ohne die Zustimmung der Urheberinnen und Urheber in der Schule nicht genutzt werden. Auch der Download von Dateien für private Zwecke über das Schulnetzwerk ist nicht erlaubt.
· Die übermäßige Nutzung von Speicherplatz und übermäßiges Drucken sind im Sinne einer reibungslosen Nutzung des Schulnetzes zu unterlassen.
· Persönliche Daten dürfen Schülerinnen und Schüler (und auch Lehrende) nicht frei zugänglich im Internet bekannt geben.
· Es dürfen nur Fotos und Videos von Personen aufgenommen und im Internet veröffentlicht werden, wenn die Abgebildeten zustimmen und es eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern (bei Schülerinnen und Schüler) gibt.
· Werden Internet-Inhalte für Referate, Hausübungen o.ä. verwendet, müssen die betreffenden Passagen gekennzeichnet und mit einer entsprechenden Quellenangabe versehen werden.
· Der Virenschutz auf eigenen Laptops, Tablets o.ä., die in das Schulnetz eingebunden sind, muss regelmäßig aktualisiert werden. Auch sollte darauf geachtet werden, regelmäßig System-Updates durchzuführen.
· Die Verwendung von Laptops oder Tablets im Unterricht ist für Unterrichtszwecke nach Erlaubnis durch die jeweilige Lehrkraft gestattet, ebenso ist die Verwendung in der Mittagspause von 13.15 bis 13.40 Uhr.
·
Die Arbeit mit den neuen
Informationstechnologien (Internet) in den
Informatikräumen ist kostenlos. Wir weisen aber darauf hin, dass Sie für Schäden, die durch die unsachgemäße Handhabung der Computer oder die nicht
fachgerechte Verwendung der Software und des Internets durch ihr Kind
entstehen, aufkommen müssen.
10. BESONDERE VERORDNUNGEN
·
Die Handhabung der Handyregelung ist im
Sinne der Hausordnung bereits am zweiten Schultag in Kraft getreten.
Das
Handy wird selbständig in der Früh im Beisein der Aufsichtspersonen in eine vorgesehene Box (Klasse/Gruppe 1 oder Gruppe 2) abgelegt.
ü Die Boxen befinden sich am Stiegenaufgang.
ü Tipp: Handy abschalten! Handy beschriften!
ü Die Boxen werden während der Unterrichtsstunden sicher aufbewahrt.
ü
Am Ende des Unterrichtstages wird das Handy dem Besitzer, der Besitzerin zur Abholung
bzw. Entnahme bereitgestellt.
Aller Anfang ist schwer! Aber wir lernen
wieder zu kommunizieren, wieder zu zuhören. Wir verringern den digitalen Druck (Cybermobbing, Fotos, Videos, Snapchat, Whatsapp), verringern die Ablenkungsmöglichkeiten, verringern mögliche
Unfallszenarien und deren Folgen, steigern die Konzentration im Unterricht und in der Praxis.
Die Firmen in unserer Region begrüßen und unterstützen unsere Verordnung.
Eltern kontaktieren bei Bedarf die Schule!
· Entsprechend dem neuen Jugendschutzgesetz als auch der eigenen Hausordnung gilt absolutes Alkohol- und Suchtmittelverbot (Snus, Tabak,…). Diese Anordnung gilt auch für legale Suchtmittel und umfasst auch den umgebenden Einzugsbereich der Schule sowie alle Schulveranstaltungen.
· Im gesamten Schulhaus gilt ein Kaugummiverbot.
· In den Unterricht selbst dürfen keine weiteren Unterhaltungsgegenstände mitgenommen werden.
· Private Gegenstände (Waffen, Filme mit Jugendverbot etc.), die nichts an der Schule verloren haben, dürfen auch nicht im Spind aufbewahrt werden (gelegentliche Spindkontrollen). Bei groben Verstößen erfolgt eine Meldung an die entsprechende Behörde (Polizei, Bezirkshauptmannschaft.....).
·
Die Benützung von Trendsport-Fortbewegungs-Geräten ist im Schulgebäude und im
Schulhof verboten (Skater, Waveboard, Miniboard, E-Scooter, Longboard,
E-Skateboards, Hoverboard, Monowheel, Rollschuhe, Scooter, Stuntscooter, …).
· Die Mopeds der Schüler dürfen nicht im Schulbereich und auf den Schulparkplätzen geparkt werden.
· Wir haben eine Mülltrennung. Wir bitten diese entsprechend der Kennzeichnung einzuhalten.
·
Mode – ja, aber keine „Selbstverstümmelung“. Kleidung, Schuhe und Frisuren dürfen dem
Trend der Wirtschaft und Mode entsprechen, müssen aber einem positiven äußeren Erscheinungsbild des Schülers dienen.
Wichtig!
Während dieses Schuljahres bist du, wo
immer du auch auftrittst, eine Schülerin / ein Schüler
der Polytechnischen Schule Feldbach. Es ist daher deine Aufgabe, daran mitzuarbeiten, dass unser guter Ruf und unser Image in der Öffentlichkeit und bei der Wirtschaft erhalten
bleiben!
September 2024