SCHUL- UND HAUSORDNUNG

 

Präambel

Unsere Schule ist ein Ort des Lernens,
des Erfahrens und der Begegnung in einer Gemeinschaft.

Es geht nicht nebeneinander und schon gar nicht gegeneinander.
Es geht nur miteinander!

Die Schulordnung

Die Schulordnung wird durch den Gesetzgeber geregelt. Die Schulordnung ist in den Paragraphen §43 bis §50 im Schulunterrichtsgesetz (SCHUG) geregelt.

Gesetzliche Grundlagen

o    Die Schüler sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule an der Erfüllung   der Aufgabe der österreichischen Schule (§2 des Schulorganisationsgesetzes) mitzuwirken und die Unterrichtsarbeit (§17) zu fördern. Sie haben den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen, die erforderlichen Unterrichtsmittel mitzubringen und die Hausordnung einzuhalten.

o    Der Lehrer hat das Recht und die Pflicht an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken. Seine Hauptaufgabe ist die dem § 17 entsprechende Unterrichts- und Erziehungsarbeit. Er hat den Unterricht sorgfältig vorzubereiten. Der Lehrer hat in eigenständiger und verantwortungsvoller Unterrichts- und Erziehungsarbeit die Aufgabe der österreichischen Schule zu erfüllen. In diesem Sinne und entsprechend dem Lehrplan des Schülers / der betreffenden Schulart hat er unter Berücksichtigung der Entwicklung der Schüler und der äußeren Gegebenheiten den Lehrstoff des Unterrichtgegenstands dem Stand der Wissenschaft entsprechend zu vermitteln, eine gemeinsame Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände anzustreben, den Unterricht anschaulich und gegenwartsbezogen zu gestalten, die Schüler zur Selbsttätigkeit und zur Mitarbeit in der Gemeinschaft anzuleiten, jeden Schüler nach Möglichkeit zu seinen besten Leistungen, seinen Anlagen entsprechend, zu führen , durch geeignete Methoden und durch zweckmäßigen Einsatz von Unterrichtsmitteln den Ertrag des Unterrichts als Grundlage weiterer Bildung zu sichern und entsprechende Übungen zu festigen.

o    Die Erziehungsberechtigten haben das Recht und die Pflicht, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen. Sie haben das Recht auf Anhörung sowie auf Abgabe von Vorschlägen und Stellungnahmen. Sie sind verpflichtet den Schüler mit den erforderlichen Unterrichtsmitteln auszustatten und auf die gewissenhafte Erfüllung sich aus dem Schulbesuch ergebenden Pflichten des Schülers hinzuwirken sowie zur Förderung der Schulgemeinschaft (§2) beizutragen.

 

Zusätzlich werden im Gesetz geregelt

§ 44. Gestaltung des Schullebens und Qualitätssicherung.

§ 44a. Beaufsichtigung von Schülern durch Nichtlehrer (Erzieher - oder              

   Freizeitpädagogen)

§ 45 Fernbleiben von der Schule

§ 46 Sammlungen in der Schule, Teilnahme an schulfremden Veranstaltungen,   

    schulfremde Werbung

§ 47 Mitwirkung der Schule an der Erziehung

§ 48 Verständigungspflichten der Schule

§ 49 Ausschluss eines Schüler

§ 50 Anwendung auf nicht schulpflichtige außerordentliche Schüler

 

Die Hausordnung

(aufgebaut auf den gesetzlichen Grundlagen der Schulordnung)

 

 

GRUNDSÄTZLICHES

 

Um das Schulgebäude herum, im Schulhaus und in den Klassen hat alles zu unterbleiben, was …

 

·         die Sicherheit der eigenen Person oder anderer gefährdet

·         den Schul- und Unterrichtsbetrieb stört

·         fremdes Eigentum, insbesondere Schulinventar, beschädigt

·         gegen die Gebote von Takt und Anstand verstößt

·         den Ruf der Schule schädigen könnte






1.   EINLASS

 

Ab 7.25 Uhr (Aufsicht durch Lehrpersonen, Einhaltung der COVID-Maßnahmen), davor nur mit Bestätigung des Erziehungsberechtigten (Verantwortlichkeit liegt beim Schüler bzw. dem Erziehungsberechtigten)

 

 

2.   GARDEROBE

 

Benütze den für dich vorgesehenen Garderobenabschnitt (klassenweise Einteilung). Verwahre Schuhe und Kleidungsstücke ordnungsgemäß. Im Schulgebäude dürfen nur Hausschuhe mit einer Sohle getragen werden, die keine Striche verursachen.

 

Jeder Schüler besitzt einen eigenen Spind oder – wenn eine zu geringe Zahl vorhanden ist – zusammen einen mit einem Mitschüler. Bei Verlust des Schlüssels ist dieser finanziell zu ersetzen. Bei Vergessen des Schlüssels erbitte den Zentralschlüssel (kostenpflichtig, 50 Cent/Fehlen für karitativen Zweck). Bewahre Wertgegenstände, Geld und dir wichtige Dinge im Spind auf. Die Schule haftet nicht.

 

 

3.   SCHULBESUCH UND PÜNKTLICHKEIT

 

Unterrichtsbeginn ist um 7.40 Uhr.

 

Der Schüler hat bei Unterrichtsbeginn in jener Klasse zu sein, in der er für die
1. Stunde eingeteilt ist.

Kommt ein Schüler zum Unterricht zu spät, so entschuldigt er sich ohne Aufforderung beim Lehrer und teilt ihm den Grund für sein Zuspätkommen mit.

 

Fehlt ein Schüler aus entschuldbaren Gründen, so ist spätestens vor Unterrichtsbeginn durch den Erziehungsberechtigten eine telefonische Mitteilung zu machen (03152/2093). Durch das Vorhandensein eines Anrufbeantworters kann diese Mitteilung auch bereits früher erfolgen. Eine schriftliche Entschuldigung muss für alle Versäumnisse nachgereicht werden. Schriftliches Entschuldigungsformular  ist auf der Homepage abrufbar bzw. liegt in der Klasse zur Entnahme auf.

Bei häufigem krankheitsbedingten und nicht eindeutig nachvollziehbarem Fehlen kann von der Schule ein amtsärztliche Untersuchung  in die Wege werden (Erlass des BMUK v. 2.12.1983 GZ: 21056/5-30c/83).

 

Für den Turnunterricht gilt folgende Regelung:

·         Kann ein Schüler nicht mitturnen, bedarf es einer Entschuldigung. Es besteht aber trotzdem Anwesenheitspflicht!

·         Diese Anwesenheitspflicht wird durch eine ärztliche Bestätigung aufgehoben.

 

Ein vorzeitiges Verlassen des Unterrichts und des Schulgebäudes ist nur in besonderen Fällen und mit vorheriger schriftlicher Bestätigung der Eltern und mit eingeholter Erlaubnis des Lehrers möglich. Unerlaubtes Entfernen vom Unterricht wird dem „Schwänzen“ gleich gesetzt.

 

4.   PAUSEN

 

·         Die großen Pausen dienen der Erholung (essen, trinken, WC Benützung...).

·         Das Schulgebäude darf in dieser Zeit nicht verlassen werden. Auch der Besuch angrenzender Schulen ist nicht erlaubt. 

·         Lärmen, Raufen und Umhertollen fördern die Unfallrisiken mit Personen- und Sachbeschädigung.

·         Der Jausenkauf hat in geregelter Form zu erfolgen (Anstellen in einer Reihe)!

·         Für das Sitzen sind einzig und allein die Schülersessel bzw. weitere Sitzvorrichtungen bestimmt. Sitzen auf den Tischen, Kästen, Heizkörpern sowie auf Lehrersessel oder auf den Stiegen ist verboten.

·         Aus Sicherheitsgründen bleiben die Fenster während der Pausen geschlossen.

·         Fernsehapparate, PCs, Laptops, Beamer usw. dürfen nur vom Lehrer bzw. mit dessen Zustimmung bedient werden.

·         Schultische, Sessel, Kästen, Mauern etc. sind weder Schreib- Mal- noch Schnitzmaterial. Beschädigungen werden umgehend auf Kosten des Schülers repariert.

·         Getränke (alkoholfrei), keine Engerydrinks (ab 16 J.) dürfen so lange in die Klasse mitgenommen  bzw. überhaupt verwendet werden, so lange die Benützung ordnungsgemäß erfolgt und eine der Mülltrennung entsprechende Entsorgung stattfindet.

·         Die WCs und deren Eingangsbereich davor sind keine Pausen-Aufenthaltsräume.

·         Die kleinen Pausen sind nur dazu vorgesehen, sich auf den Unterricht der nächsten Stunde vorzubereiten (Klassenraumwechsel, Herrichten der Unterrichtsmaterialien,  Anziehen der Werkbekleidung usw.). Beim Läuten hat jeder Schüler sich unverzüglich in die Klasse zu begeben. Das Stehen und Warten vor der Klasse ist nicht erlaubt.

 

Bei groben Verstößen gegen die Pausenordnung kann es zu Einschränkungen kommen (Abstellen des Getränkeautomaten, Verbot sich frei im Haus zu bewegen, WC-Benützungseinteilung usw.)

 

 

 

 

5.   VERHALTEN IM UNTERRICHT

 

·         Privatgespräche sind zu unterlassen.

·         Keine Störaktionen, die den Unterricht bzw. die Schul- und Klassengemeinschaft beinträchtigen.

·         Zur Erreichung des Unterrichtszieles ist eine eifrige Mitarbeit erwünscht.

·         Diverse Aufgabenstellungen, auch Hausübungen, sind gewissenhaft und selbständig zu erledigen.

·         Eine einmal durchgeführte Sitzordnung wird nur auf Anordnung oder mit Zustimmung des unterrichtenden Lehrers geändert (Contact-Tracing-Maßnahme).

·         Den Unterricht schließt der Lehrer.

 

6.   UNTERRICHTSMATERIALIEN

 

·         Hefte, Schulbücher und Mappen sind in einem gepflegten und funktionstüchtigen Zustand zu halten.

·         Keine unnötigen Beschriftungen und Beschmierungen.

·         Der Schüler hat dafür zu sorgen, dass alle für den Unterricht notwendigen Materialien ordnungsgemäß vorhanden sind.

·         Fehlt ein Schüler, so hat er den fehlenden Unterrichtsstoff bzw. die dazugehörigen Hausübungen in Eigenregie nachzutragen bzw. nachzureichen.

 

7.   UMGANGSFORMEN

 

Dieses Schuljahr dient vor allem auch dazu, den Schüler auf die Umgangsformen im Berufsleben vorzubereiten. Dazu gehören:

 

·         Grüße die Lehrpersonen, das Schulpersonal, deine Mitschüler aber auch schulfremde Personen in angemessener Form (Grüß Gott, Guten Tag, ...)

·         Wünsche, Bitten oder Beschwerden werden mit der entsprechenden Höflichkeit vorgebracht. Eine höfliche Gesprächshaltung bei Lehrpersonen hilft dir auch später in der Berufs- und Arbeitswelt.

·         Auch der Umgangston der Schüler untereinander soll taktvoll und höflich sein. Diverse Kraftausdrücke und Schimpfwörter sind nicht erwünscht.

·         Verliebt sein, ist etwas Schönes, gehört aber in den privaten Bereich. Öffentliches intimes Küssen, „Knutschen“ etc. werden daher nicht toleriert.

·         Wir legen Wert auf eine angenehme Atmosphäre in der Schule. Jeder ist mitverantwortlich!

 

8.   HYGIENE

 

Um diversen Krankheiten vorzubeugen, sind laut Hygieneplan des Landes Steiermark in den Pflichtschulen grundlegende hygienische Auflagen zu erfüllen.

 

·        Nach dem Unterricht ist die Tafel von einem Schüler zu löschen.

·        Vor dem Verzehr der Jause oder grundsätzlich nach Arbeiten im Werkraum sowie nach Benützung des WC´s sind die Hände ordentlich zu waschen.

·        Die Toiletten sind in einem sauberen Zustand zu halten (Verlasse das WC so, wie du es gerne vorfinden möchtest!)

·        Die Mülltrennung ist einzuhalten.

·        Die Tische und Bankfächer sind bei offensichtlicher Verschmutzung umgehend zu reinigen.

·        In der Schule dürfen keine Haus- oder Kleintiere gehalten werden.

·        Bei hygienischen Vorfällen (Läuse, ansteckende Krankheiten…) ist die Direktion davon sofort in Kenntnis zu setzen.

·        Eine nicht verzehrte Jause darf nicht im Spind gelagert werden (kein Kühlschrank!)

 

9.   BESONDERE VERORDNUNGEN

 

·         Entsprechend dem neuen Jugendschutzgesetz als auch der eigenen Hausordnung gilt absolutes Alkohol- und Nikotinverbot). Der Konsum jeglicher Suchtmittel ist strengstens untersagt. Diese Verordnung gilt auch für den umgebenden Einzugsbereich der Schule sowie für alle Schulveranstaltungen.

 

·         Grundsätzlich gilt ein Handy-Benützungsverbot in der Unterrichtszeit und in den Pausen. Daher müssen Handys beim Betreten der Schule unter dem Beisein der  Frühaufsicht in eine vorgesehene Box in ausgeschalteter Form verwahrt werden. Die Handys werden tagsüber im Konferenzzimmer in versperrter Form aufbewahrt und am Ende des Unterrichts der Schülerin/dem Schüler wieder zur Abholung bereitgestellt.
Es empfiehlt sich das Handy mit dem Besitzernamen zu versehen.

·         Nur in Absprache mit dem Lehrpersonal können zeitlich begrenzte Ausnahmeregelungen geschaffen werden (Anruf einer Firma, Einsatz des Handys im Unterricht usw.).
Wir forcieren gelebte Kommunikation mit und unter den Jugendlichen.

 

·         Im gesamten Schulhaus gilt ein Kaugummiverbot.

 

 

·         In den Unterricht selbst dürfen keine weiteren Unterhaltungsgegenstände  mitgenommen werden.




·         Private Gegenstände (Waffen, Filme mit Jugendverbot etc.), die nichts an der Schule verloren haben, dürfen auch nicht im Spind aufbewahrt werden (gelegentliche Spindkontrollen). Bei groben Verstößen erfolgt eine Meldung an die entsprechende Behörde (Polizei, Bezirkshauptmannschaft.....).

 

·           Die Benützung von Trendsport-Fortbewegungs-Geräten ist im Schulgebäude und im Schulhof verboten (Skater, Waveboard, Miniboard, E-Scooter, Longboard,
E-Skateboards, Hoverboard, Monowheel, Rollschuhe, Scooter, Stuntscooter, …)
.

 

·         Die Mopeds der Schüler dürfen nicht im Schulbereich und auf den Schulparkplätzen geparkt werden.

 

·         Wir haben eine Mülltrennung.

 

·           Mode – ja, aber keine „Selbstverstümmelung“. Kleidung, Schuhe und Frisuren dürfen dem Trend der Wirtschaft und Mode entsprechen, müssen aber einem positiven äußeren Erscheinungsbild des Schülers dienen.
Weiters dürfen auch keine Kopfbedeckungen jeglicher Art in der Schule getragen werden.

·           Die Schul- und Hausordnung wird ständig dem Corona-Präventionsmaßnahmen ständig angepasst.

 

 

Wichtig!

 

Während dieses Schuljahres bist du, wo immer du auch auftrittst, eine Schülerin / ein Schüler
 der Polytechnischen Schule Feldbach. Es ist daher deine Aufgabe, daran mitzuarbeiten, dass unser guter Ruf und unser Image in der Öffentlichkeit und bei der Wirtschaft  erhalten bleiben!

 

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