Schulen sind Lern- und Lebensräume, in denen Schülerinnen und Schüler sich angenommen und sicher fühlen und in denen die Entfaltung ihrer Persönlichkeit und ihrer Begabungen unterstützt wird. Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten gefördert und sollen bestärkt werden, für ihre Rechte auf körperliche und seelische Unversehrtheit einzutreten.
· Alle am Schulleben Beteiligten, das sind Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und sonstige
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule sowie die Erziehungsberechtigten verstehen sich als
Mitglieder einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft,
· achten und respektieren die Persönlichkeit und Würde der anderen und
· pflegen einen von gegenseitiger Wertschätzung, von Respekt und wechselseitigem Vertrauen
geprägten Umgang,
· gehen achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um,
· respektieren die persönlichen Grenzen anderer und unterlassen verbale oder nonverbale
Verhaltensweisen, die die Würde anderer verletzen,
· nehmen jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahr und reagieren angemessen zum
Schutz der Schülerinnen und Schüler und
· unterbinden diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten in Wort, Schrift oder Tat.
Verhaltensvereinbarung für private digitale Endgeräte in der Schule
P r ä a m b e l
Schule soll nicht nur ein Ort des Lernens, sondern auch ein Ort des sozialen Interagierens der Menschen in der Schule und damit der zwischenmenschlichen Kommunikation sein.
Damit das gelingen kann, ist es unumgänglich gerade für die Interaktion und Kommunikation möglichst offen und konzentriert zu sein. Dies kann nur gut funktionieren, wenn eine vernünftige Balance zwischen „Bildschirmzeit“ und „bildschirmfreier Zeit“ gefunden werden kann.
Aus diesem Grund werden für alle digitalen Endgeräte (Handy, Tablet, Smartwatch, etc.) folgende
Vereinbarungen getroffen:
1. Digitale Endgeräte werden ausgeschaltet bei Betreten des Schulgebäudes in eine eigens dafür vorgesehene Box gegeben. Durchgeführt wird dies von den jeweils aufsichtsführenden Lehrpersonen.
2. Wir nehmen digitale Endgeräte nur dann in die Schule oder auf eine Schulveranstaltung mit, wenn es unbedingt notwendig ist, d.h. wenn dies von den Lehrpersonen angeordnet wird.
3. Die Schule oder die Lehrpersonen übernehmen keine Haftung für in die Schule mitgebrachten Geräte.
4.
Müssen die Eltern ein Kind dringend erreichen, dann rufen die Eltern in der Schule an und das
betreffende Kind wird ans Telefon geholt.
5. Die Lehrerinnen und Lehrer können die Verwendung digitaler Endgeräte für Unterrichtszwecke erlauben. In diesem Fall (und besonders beim Arbeiten mit KI) gilt aber generell die Internet
Policy der Schule, herausgehoben werden folgende Punkte:
a. Wir machen grundsätzlich keine Videos, Fotos oder Tonaufnahmen, bei denen andere Personen zu sehen oder zu hören sind, ausgenommen alle Personen wären damit ausdrücklich einverstanden.
b. Wir beachten bei der Verwendung von digitalen Endgeräten das Urheberrecht und den Datenschutz.
c. Weder laden wir Filme, Musik, Spiele oder Ähnliches über das Schulnetzwerk herunter, noch streamen wir über das Schulnetzwerk, es sei denn, es wäre für Unterrichtszwecke notwendig und von der Lehrperson ausdrücklich angeordnet.
d. Wir führen keinerlei private Downloads egal welcher Art (zB Updates von Apps oder Betriebssystemen) über das Schulnetzwerk bzw. den schulischen Internetzugang durch.
e. Wir rufen keinerlei Inhalte auf, die verboten oder nicht altersgerecht sind.
6. Kommt es während des Unterrichts mit digitalen Endgeräten zu Verstößen, so erfolgt eine Abnahme des ausgeschalteten Endgerätes durch die Lehrperson.
7. Bei mehrmaligen Verstößen gegen diese Verhaltensvereinbarung werden Erziehungsmittel im Sinne des § 10 der Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über das Verhalten in der Schule und Maßnahmen für einen geordneten und sicheren Schulbetrieb (Schulordnung 2024) ergriffen, jedenfalls aber erfolgt ein beratendes bzw. belehrendes Gespräch mit der Schulleitung unter Beiziehung der Erziehungsberechtigten